Die Bauordnung schreibt eine Absturzsicherung auf dem Flachdach vor
Die Bauordnung schreibt für Öffnungen in Dächern ein Sicherheitsgeländer vor. Kommt ein Nutzer des Dachausstiegs zu Schaden, wird das fehlende Sicherheitsgeländer zum Problem. Für Eigentümer, Verarbeiter, Verkäufer und Planer. Denn die Bauordnung lässt keinen Zweifel: „Öffnungen in Dächern oder Dachteilen …“ sind „… zu umwehren“. Die Bauordnungsvorschrift im Detail sehen Sie hier.
Wellhöfer Sicherheitsgeländer für Flachdach
Das geprüfte Sicherheitsgeländer ist die richtige Lösung. 4-seitig umlaufend mit selbstschließender, verriegelbarer Tür und 110 cm Geländerhöhe erfüllen die Anforderungen von DIN EN und ÖNORM. Das Aluminium-Geländer wird durchdringungsfrei auf dem Dach aufgesetzt, ist nachrüstbar und auch für Fremdfabrikate geeignet.
Durch Eigengewicht gehaltenes, dachdurchdringungsfreies Aluminium-Sicherheitsgeländer zur Absicherung der Dachöffnung
4-seitig umlaufendes Geländer-Rohr-System mit selbstschließender, verriegelbarer Tür
250 x 130 cm (Lichtes Maß L x B; ggf. bauseits kürzen)
Geländerhöhe 110 cm
DIN EN 13374 Klasse A; RAL-GZ 717; erfüllt die Anforderungen von DGUV-I 201-056 und ÖNORM B3417
Erfüllt die Anforderungen an Rettungswege DIN 14094-2 6.6.3 und Geländersysteme DIN EN ISO 14122-3:2016 8.2.3.1 und 8.2.3.2.